moratie Administrator
Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 18.02.2007 Beiträge: 24 Wohnort: Scheeßel
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Verfasst am: 23.05.2007, 20:30 Titel: Gildensatzung |
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1. Allgemeine Grundsätze
(1) Das Gildenleben soll den Spaß und das gemeinsame Spielen fördern und ist somit zu wahren.
(2) Die Gilde soll sich im Rahmen dieser Gildensatzung weiterentwickeln.
(3) Die Gildensatzung sowie die Ziele und Grundsätze der Gilde werden von der Gildenführung festgelegt und sind zu wahren.
(4) Die Gilde Nox Infesta ist eine PvE-Raidgilde
(5) Die Gilde besteht auf dem Realm Nefarian
2. Aufbau der Gilde
Die Gilde besteht aus:
• den Räten der Gilde (Echor, Dezyre, Madhu, Legere)
• den Member
• den Trials
(1) Der Gildenmeister bildet zusammen mit dem Rat der Gilde die Führungsebene der Gilde. Der Gildenmeister und der Gildenrat haben volle Entscheidungsgewalt.
(2) Aufgabenverteilung innerhalb der Gildenführung
Raidleitung: Dezyre, Legere
Bankverwaltung: Echor
Rekrutierung & Memberpflege: Gildenrat
Forumpflege: Dezyre, Legere
3. Verhalten
(1) Der gute Umgang innerhalb der Gilde und mit anderen Spielern ist Grundvoraussetzung für ein Mitglied der Gilde. Probleme zwischen Gildenmitgliedern sind prinzipiell in erster Linie untereinander zu klären. Ist dies nicht möglich, ist ein als Vermittler zu Rate zu ziehen. Grobe Angriffe, Beleidigungen und Drohungen auf unzumutbarer Basis werden mit einer Verwarnung oder dem Ausschluss aus der Gildengemeinschaft geahndet. Verstöße dieser Art sind ggf. durch einen „ Screenshot “ zu dokumentieren und an den Gildenrat per E-Mail zu schicken. Die Gildenmitglieder verpflichten sich den guten Ruf der Gilde intern wie extern zu wahren. Bei Problemen sollten die Gildenmeister zu Rate gezogen werden.
(2) Der Handel mit Waren innerhalb der Gilde sollte auf gerechter Basis ablaufen, d.h. nicht zu Wucher oder allgemeinen AH Preisen. Die Spieler sind nicht gezwungen Waren oder Gegenstände in der Gilde anzubieten. Es ist jedem selbst überlassen, ob er die Gilde in dieser Hinsicht fördert. Entscheidet sich ein Mitglied für anderweitige Veräußerung, so ist dies zu akzeptieren.
(3) Raids sind Pflichtveranstaltungen. Anmeldungen haben über den Raidplanner zu erfolgen und sind einzuhalten.
(4) Zuwiderhandlungen werden mit Verwarnung oder dem Ausschluss aus der Gilde geahndet.
4. Gildenbank / Raidgildenbank
(1) Jedes Gildenmitglied hat am Anfang jeden Monats die Gildengebühr (Healer/Tanks 40g // DD's 80g) an die Gildenbank zu zahlen.
(2) Es ist jedem Spieler der Gilde frei überlassen, ob er erwürfelte Gegenstände oder Waren an die Gildenbank schickt. Werden Gegenstände oder Waren an die Gildenbank geschickt so werden dem Spieler entweder DKP bzw. Gold gutgeschreiben.
(3) Gegenstände aus der Gildenbank, wie z.B. Rezepte oder Setteile etc. werden den Spielern der Gilde zur Verfügung stehen. Der Erwerb eines Gegenstandes aus der Gildenbank bedarf der vorherigen Anfrage an den Gildenbankverwalter und der Herstellung der Voraussetzung zur Verwendung des Gegenstandes. Bei extrem raren Gegenständen behält sich die Gildenführung das Vorrecht besonders loyalen Gildenmitgliedern das Anrecht auf rare, epische oder legendäre Gegenstände einzuräumen. Bei Unstimmigkeiten wird von dem Gildenrat entschieden, ob der jeweilige Spieler ein Anrecht auf das jeweilige Item hat.
Twinks werden zweitrangig behandelt.
(4) Der Erwerb eines Gegenstandes aus der Gildenbank zur Weiterveräußerung im Auktionshaus oder auf andere Art und Weise ist nicht zulässig, und gilt als grober Verstoß gegen die Gildensatzung, was nach Ermessen mit einer Verwarnung oder dem Ausschluss aus der Gildengemeinschaft geahndet wird.
(5) Verkäufe von Gegenständen aus der Gildenbank durch den Gildenbankverwalter sind nur zulässig, wenn die Kapazität der Gildenbank erschöpft ist. Der Erlös verbleibt bei der Gildenbank zur Deckung anfallender Kosten.
5. PvP
Die Gilde ist eine PvE Raidgilde. Die Mitglieder werden grundsätzlich nach der Bereitschaft für PvE und dem Spaß am Gildenleben aufgenommen und gefördert. PvP ist zweitrangig. Raids oder Gildenevents dürfen nicht durch die Teilnahme am PvP Geschehen beeinträchtigt werden. Durch PvP bedingte Abwesenheiten bei Gildentreffen, Raidterminen etc. werden mit Sanktionen wie Verwarnung oder in letzter Instanz mit Ausschluss aus der Gildengemeinschaft geahndet werden
6. Kommunikation
Die Kommunikation innerhalb der Gilde erfolgt ingame über TS und den Gildenchat. TS gilt als Grundvoraussetzung der Gildenkommunikation, so dass zumindest das hören des TS sichergestellt ist. Die entsprechenden Zugangsdaten sind in der Gildeninformation hinterlegt. Offline ist das Gildenforum unter www.nox-infesta.com zu erreichen. Die Mitglieder sind aufgefordert das Forum täglich zu besuchen. Eine aktive Teilnahme an Diskussionen ist erwünscht. Anmeldungen zu Raids sind Grundvoraussetzung für die Teilnahme.
7. Raids und kleinere Instanzen
a) Raids
(1) Der Raidplanner ist über das Forum unter www.nox-infesta.com zu erreichen. Die Anzahl der Teilnehmer ist im Raidplan vorgegeben. Notfälle, angekündigte Verspätungen, technische Störungen und begründete Absagen bilden die Ausnahme. Es werden feste Zeiten vorgegeben für die einzelnen Raids. Jeder Spieler der sich anmeldet, hat diese von Anfang bis Ende zu beachten.
(2) Folgende Addons gelten als minimale Vorraussetzungen zur Teilnahme an gildeninternen Raids:
- KTM und Deadly Boss Mod (in einer kompatiblen Version) und/ oder weitere bekanntgegebene Addons (s. Forum).
(3) Die Raidkommunikation erfolgt über TS (Team Speak). Die Benutzung von TS ist Grundvoraussetzung (zumindest zuhören) für eine Raidteilnahme. Die notwendigen Daten sind in der Gildeninformation hinterlegt. Während der Raids ist im TS Ruhe zu wahren. Die Raidleitung spricht alleine und gibt die Raidtaktik vor. Die Raidleitung kann sich aus mehreren Personen (max. 3) zusammensetzen.
(4) In Raids ab 10 Personen wird ein Plündermeister bestimmt. Die Verteilung von Gegenständen erfolgt gemäß vorheriger Absprache. Bei Desinteresse an Gegenständen werden diese entzaubert. Die daraus entstehenden Gegenstände kommen der Gildenbank/ Raidbank zu Gute. Nicht seelengebundene Items können auch direkt an die Gildenbank/ Raidbank geschickt werden.
b) Instanzen
Kleinere Instanzen werden nicht im Raidplanner eingetragen. Die Mitglieder sind angehalten sich am Zustandekommen von gildeninternen Instanzenruns zu beteiligen und sich vorwiegend selbst um die Aufstellung einer Gruppe zu sorgen. Es ist nicht die Pflicht der Offiziere die Aufstellung einer Gruppe zu machen.
(1) In 5er Instanzen ist grundsätzlich „Gier“ beim Würfeln auf Gegenstände auszuwählen.
(2) „Bedarf“ ist nur auszuwählen, wenn ein tatsächlicher Bedarf, mit dem Charakter, mit welchem der Spieler gerade in der jeweiligen Instanz spielt, vorliegt. Auf klassenbezogene Gegenstände dürfen nur die jeweiligen Klassen Bedarf würfeln.
(3) Die Absätze (1) und (2) gelten nicht, wenn vorher andere Absprachen getroffen wurden.
8. Gildenevents
Gildenevents sind Zeremonien und sind entsprechend vorzubereiten. Die Gildenführung wird in regelmäßigen Abständen zu Gildenevents aufrufen um das Gildenleben und den Spaß innerhalb der Gilde zu fördern. Diese sind keine Pflichtveranstaltungen, an denen alle Gildenmitglieder teilzunehmen haben, eine Teilnahme wird jedoch angeregt.
Gildenevents sind:
• Gildentreffen
• Beförderungen / Ernennungen
• Sonstige angekündigte Ereignisse
9. Aufnahme in die Gilde
Auf Grund der Größe der Gilde hat sich die Gildenführung dazu entschlossen ein neues Aufnahmeverfahren einzuführen. Dieses ist wie folgt:
(1) Interessenten schreiben eine Bewerbung in das entsprechende Forum auf der Homepage. Ein Bewerbungsformular ist im Forum/Bewerbungen zu finden.
(2) Die eingehenden Bewerbungen werden unter den zuständigen Offizieren besprochen und den Offizieren bekannt gegeben.
(3) Geeignete Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch im TS und zu einer Probeinstanz eingeladen.
(4) Die zuständigen Offiziere entscheiden im Anschluss über eine Probeaufnahme. Es müssen mindesten 3 Offiziere zustimmen.
(5) Die Probeaufnahme erfolgt in den Rang eines Anwärters. Der Aufnehmende Offizier trägt bei dem Aufgenommenen die Berufe und das Beitrittsdatum in die vorgesehenen Informationsfenster ein.
(6) Nach 4 Wochen Probezeit entscheidet die Gildenführung über eine offizielle Aufnahme oder die Nichtaufnahme und die damit verbundenen Entlassung aus dem Anwärterrang.
Grundkriterien für eine mögliche Aufnahme sind:
(1) Mindestalter von 18 Jahren (Ausnahmen möglich)
(2) Level 70
(3) Klasse des Charakters
(4) Persönlichkeit des Bewerbers
(5) Verhalten des Bewerbers
(6) Beherrschung des Charakters
(7) Gildensituationsbedingte Kriterien.
10. Ausschluss aus der Gilde
(1) Ein Gildenmitglied wird aus der Gilde ausgeschlossen werden, wenn:
• die Abwesenheit unbegründet die Dauer von 10 Tagen überschreitet,
• grobe Verstöße gegen die Gildensatzung vorliegen
• sonstige schwerwiegende Gründe für einen Ausschluss aus der Gilde vorliegen.
(2) Liegen zwingende Gründe für eine längere Abwesenheit als 10 Tage vor, so ist dies im Forum anzumelden. _________________
Webmaster & Mentor
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